NEU NEU NEU
Ab März 2019 sind wir auch in Stormarn und Hamburg Nord
für Sie persönlich vor Ort ! ! !
freundlich - kompetent - fair
Haben Sie es gewusst ?
Nicht alle Immobilien gelangen bei uns derzeit in den freien Verkauf und somit auch nicht in die klassischen Immobilienbörsen.
Bei NORDIC LINE Immobilien wird nahezu jede zweite Immobilie vor dem Verkaufsstart an vorgemerkte Suchkunden vermittelt.
Aufgrund der hohen Nachfrage hat sich unsere Suchkartei mit solventen Käufern gefüllt !
Wenn auch Sie eine Immobilie verkaufen möchten, für die wir vielleicht schon den passenden Käufer haben, rufen Sie uns unverbindlich an
oder
kontaktieren Sie uns via Email.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören !
Unsere Telefonnummer 04363-9058710
Email: info@nordicline-immobilien.de
Sie möchten auch ein Stück
vom Kuchen ?
Wir haben das Rezept dafür…
Werden auch Sie Tippgeber !
Sie erhalten pro Tipp 10 % unserer Provision.
Sie haben einen Immobilien-Tipp für uns?
Das ist uns bares Geld wert !
Sie hören in Ihrer Nachbarschaft oder Bekanntschaft das „Gras wachsen“ und wissen immer als erster die neuesten Neuigkeiten? Jemand in Ihrem Bekannten- oder Verwandtenkreis möchte eine Immobilie
verkaufen ?
Informieren Sie uns !
Im Erfolgsfall verdienen Sie sich damit 10 % unserer erzielten Vermittlungsprovision.
Ihr Tipp an uns sieht wie folgt aus:
Sie nennen uns Name und Anschrift des Verkäufers sowie der zu verkaufenden Immobilie.
Wir prüfen umgehend ob uns die Immobilie bereits bekannt ist.
Ist die Immobilie für uns neu und wir dürfen diese im Auftrag für den Eigentümer verkaufen, so erhalten Sie im Erfolgsfall
( nach Vermittlung der Immobilie durch uns)
10 %
unserer Netto- Vermittlungsprovision.
Der Tipp gilt ausnahmslos, auch bei allen Ihrer Bekannten & Verwandten
Beispiel beim Verkauf einer Immobilie im Wert von 350.000,00 Euro erhalten Sie im Erfolgsfall 10 % unserer Netto-Verkaufsprovision
( z.B. 4% vom Verkaufspreis)
=
1.400,00 Euro für Sie
Energieausweispflicht seit 01.05.2014
Verkäufer und Vermieter von Häusern und Wohnungen müssen seit dem 01.05.2014 Kauf- und Mietinteressenten einen Energieausweis vorlegen und diesen im Fall eines Vertragsabschlusses aushändigen.
Diese Verpflichtung besteht aufgrund der neuesten Fassung der Energieeinsparverordnung ( EnEV ) 2014.
Auch ein beiderseitiger Verzicht auf Vorlage des Ausweises ist nicht mehr möglich.
Es werden zwei Ausweistypen unterschieden.
Der Bedarfsausweis ist Pflicht für alle Gebäude, für die der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt worden ist.
Die Kosten des Bedarfsausweises sind deutlich höher, als die eines Verbrauchsausweises.
Für alle Anbieter ob Privat oder gewerblich besteht die Pflicht, die Energiekennwerte der Immobilie bereits bei der Inseration in Zeitungen und im Internet anzugeben. Andernfalls drohen Abmahnungen und ein hohes Bußgeld.
Lassen Sie es nicht soweit kommen. Wir beraten Sie gern und übernehmen bei Auftragserteilung die Kosten für den Energieausweis.